Qualitätsbeauftragter: Eine zentrale Kraft im Qualitätsmanagement
Andere Begriffe für Qualitätsbeuaftragter (QB):
- Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
- Beauftragter der obersten Leitung (BOL)
Um ein QM-System im Unternehmen aufzubauen und kontinuierlich am Leben zu erhalten, wird eine verantwortliche Person benötigt – der Qualitätsbeauftragte (QB). Er überwacht sämtliche Abläufe, die zur Umsetzung der ISO-Norm erforderlich sind, und kontrolliert und dokumentiert die Verbesserungsmaßnahmen. Er führt diese Maßnahmen nicht selbst durch, aber er koordiniert sie und gewährleistet die Verbindung zwischen Geschäftsleitung und den Abteilungen. Bei ihm laufen alle Fäden des Qualitätsmanagements im Betrieb zusammen.
Qualitätsbeauftragter Aufgaben:
- Dokumentation erstellen und pflegen
- Informationsweitergabe über Stand und Effektivität des QMS an die Geschäftsleitung
- Planung und Durchführung interner Audits
- Vorbereitung des Zertifizierungs Audits, Unterstützung bei deren Durchführung sowie die Nachbereitung und Einleitung von Korrekturmaßnahmen
- Beratung, Unterstützung und Motivation der Mitarbeiter
Die Aufgaben vom Qualitätsbeauftragten können auch auf verschiedene Mitarbeiter aufgeteilt oder extern vergeben werden.
Der Qualitätsbeauftragte muss für seine Aufgabe fortgebildet werden. Hierfür gibt es zahlreiche Anbieter, deren Auswahl von der Branche und den Anforderungen an den Qualitätsbeauftragten abhängt. Es ist wichtig, dass der Anbieter akkreditiert ist. Für Umfang und Inhalte der Weiterbildung existieren keine rechtsverbindlichen Vorschriften.
Die Weiterbildungsdauer unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und ebenso die Art der Weiterbildung:
- Tagesseminare
- Wochenkurse
- Fernlehrgänge
Bei derr Auswahl spielen die personellen Ressourcen des Unternehmens sowie die sonstigen Aufgaben des künftigen Qualitätsbeauftragten eine Rolle.
Der Qualitätsbeauftragte nimmt im Betrieb eine wichtige, da er Aufgaben zu bewältigen hat – die auch mit Kontrolle einhergehen -, andererseits jedoch keine Führungskraft mit Weisungsbefugnis ist. Aus diesem Grund sollte er ausreichend Zeit und Raum für seine Tätigkeiten erhalten und über folgende menschliche Kompetenzen verfügen:
Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen – und im Gegenzuge Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Empathie
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Ein effektives Selbst- und Zeitmanagement sowie Entscheidungsfreudigkeit
- Kooperations- und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zusammenfassung: Als Qualitätsbeauftragter kommt nicht irgendjemand infrage – die (freiwillige!) Wahl muss sehr sorgfältig geschehen und der Qualitätsbeauftragter braucht die volle Unterstützung der Geschäftsleitung. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, dass der Geschäftsführer selbst als Qualitätsbeauftragter agiert – oder sein Assistent, ein Einkaufs-, Produktions- oder Abteilungsleiter. Für alle besteht die Option, dass sie ihre Position des Qualitätsbeauftragter als Nebentätigkeit ausführen.